Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stiftung Kinderklinik München Schwabing, abrufbar unter https://stiftung-kinderklinik-schwabing.de/ (nachfolgend „Website“).
Sie informiert über den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit und enthält Hinweise zu Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Freistaates Bayern.

Rechtsgrundlage
Die Stiftung Kinderklinik München Schwabing ist verpflichtet, ihre Website im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen zur Barrierefreiheit zu gestalten. Maßgeblich sind insbesondere die Regelungen des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Bayern (BayBITV) in Verbindung mit den Anforderungen der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1).

Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist derzeit nicht vollständig mit den vorgenannten rechtlichen Anforderungen vereinbar. Teilbereiche sind noch nicht barrierefrei umgesetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig zugänglich:

  • Einzelne PDF-Dokumente (z. B. mit grafischen Elementen oder Signaturfeldern) sind nicht barrierefrei.

  • Bilder verfügen nicht in allen Fällen über Alternativtexte (ALT-Texte).

  • Videos sind nicht durchgängig mit Untertiteln oder Alternativtexten versehen.

  • Manche Hover-Effekte sind visuell nur eingeschränkt wahrnehmbar.

  • Text-Bild-Kombinationen weisen teilweise unzureichende Kontrastverhältnisse auf.

  • In einzelnen Bereichen fehlen Aria-Labels, sodass HTML-Attribute nicht durchgängig für Screenreader nutzbar sind.

Die Stiftung arbeitet daran, die Barrierefreiheit der Website fortlaufend zu verbessern. Maßnahmen zur Behebung der genannten Einschränkungen werden sukzessive umgesetzt.

Erstellung der Erklärung

  • Erstellt am: 10.09.2025

  • Bewertungsgrundlage: Selbstbewertung nach WCAG 2.1 / BITV-Test-Prüfschritten

  • Letzte Überprüfung: 10.09.2025

Kontakt und Feedback
Sollten Ihnen Mängel hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung der Website auffallen oder möchten Sie weitere Informationen erhalten, können Sie sich an die Stiftung wenden:

Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren
Falls innerhalb von sechs Wochen nach Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erfolgt, haben Sie die Möglichkeit, die Bayerische Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einzuschalten (§ 9 BayBGG i. V. m. BayBITV).

Zuständige Stelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: 
Internet: ww.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html